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Kein Therapieplatz? Welche Möglichkeiten Sie haben

  • 17. März
  • 3 Min. Lesezeit

Viele Menschen, die sich auf die Suche nach einem Therapieplatz machen, erleben zunächst vor allem eines: lange Wartezeiten, teilweise eine schlechte Erreichbarkeit der TherapeutInnen, wenn diese überhaupt eine Rückmeldung geben.

Das kann frustrierend sein. Besonders dann, wenn man sich eigentlich schon entschieden hat, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.


Der reguläre Weg

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, führt der erste Weg immer über Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung. Diese finden Sie aufgelistet in der Regel auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung. Dazu gehört auch die psychotherapeutische Sprechstunde, in der eine erste Einschätzung Ihrer Situation erfolgt. Diese kann über niedergelassene Praxen oder die Terminservicestelle (116117) telefonisch oder digital vermittelt werden. Im Anschluss daran erhalten Sie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.


Wenn kein zeitnaher Platz verfügbar ist

Trotz intensiver Suche kommt es vor, dass kein Therapieplatz innerhalb einer zumutbaren Zeit verfügbar ist.


In dieser Situation ist es sinnvoll:

  • mehrere Praxen zu kontaktieren (Liste siehe Kassenärztliche Vereinigung)

  • Ihre Anfragen zu dokumentieren (Wer? Wann? Welche Rückmeldung?)

  • und ihre Krankenkasse einzubeziehen (Welche Möglichkeiten habe ich noch?)


Wenn in der Psychotheraeutischen Sprechstunde eine zeitnahe Behandlung empfohlen wurde, unterstreicht das zusätzlich die Dringlichkeit.


Wenn die Versorgung nicht sichergestellt ist

Wenn trotz dieser Schritte kein Therapieplatz gefunden werden kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3 SGB V).

Das bedeutet, dass eine Behandlung auch in einer Privatpraxis stattfinden kann, wenn die reguläre Versorgung nicht gewährleistet ist.


Klärung mit der Krankenkasse

Die konkrete Umsetzung unterscheidet sich teilweise zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen.

Deshalb ist es wichtig, vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sein müssen und welche Unterlagen benötigt werden.


Dazu können – je nach Krankenkasse – gehören:

  • eine Empfehlung aus der psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV 11)

  • eine Dokumentation Ihrer bisherigen Therapiesuche (Absagen, Wartezeiten)

  • ggf. ein Konsiliarbericht

  • ggf. die Beantragung probatorischer Sitzungen

  • ggf. Nachweise des Privatbehandelnden (z.B. Approbation)


Außerdem sollte geklärt werden, auf welcher Grundlage die Kosten erstattet werden:

  • Erfolgt die Erstattung nach dem EBM, entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten für Sie.

  • Erfolgt die Abrechnung nach der GOP, kann es je nach Einzelfall zu Zuzahlungen kommen.


Kontaktaufnahme

Bitte nehmen Sie erst dann Kontakt mit mir auf,


wenn Sie bereits vergeblich nach einem Therapieplatz bei einem niedergelassenen Kollegen gesucht haben, sie ihre Krankenkasse bei der Suche um Hilfe gebeten haben und Sie die Anforderungen Ihrer Krankenkasse für die Erstattung der Kosten einer Privatbehandlung bereits geklärt haben und wissen, welche Unterlagen benötigt werden.


Abhängig von den freien Therapieplätzen in meiner Praxis können wir dann gemeinsam gezielt prüfen, ob und wie eine Behandlung in Ihrem Fall umgesetzt werden kann.


Wenn Sie aktuell keinen Therapieplatz finden, können Sie sich an folgenden Schritten orientieren:


  1. Vereinbaren Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde (z. B. über niedergelassene Praxen oder die Terminservicestelle 116117)

  2. Kontaktieren Sie mehrere kassenzugelassene Praxen und dokumentieren Sie Ihre Anfragen und Rückmeldungen

  3. Halten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, welche weiteren Möglichkeiten es gibt


Wenn das alles ohne Erfolg bleibt:

  1. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse,

    • welche Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten einer Privatbehandlung gelten

    • welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden

    • und unter welchen Bedingungen eine Kostenerstattung möglich ist

  2. Erfragen Sie die Abrechnungsgrundlage (EBM oder GOP) und ob ggf. Zuzahlungen entstehen können

  3. Nehmen Sie anschließend Kontakt mit mir auf,wenn alle Voraussetzungen geklärt sind und Sie die nächsten Schritte konkret planen möchten

 
 
 

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