Privatversicherte/ Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte
Von den Privaten Krankenkassen, der Beihilfe und der Heilfürsorge werden die Einzelheiten der Kostenübernahme zum Teil recht unterschiedlich gehandhabt.
Private Krankenversicherungen, die Beihilfe und Heilfürsorge erstatten in der Regel ohne vorherige Beantragung bis zu fünf Probesitzungen, zu denen auch das Erstgespräch zählt. Für alle weiteren Sitzungen muss dann meist ein formaler Antrag zur Kostenübernahme der Psychotherapie gestellt werden.
Bei vorliegender Indikation werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und der Heilfürsorge übernommen. Das dafür notwendige Antragsverfahren und der genaue Umfang der Kostenübernahme hängt hierbei jedoch von der Versicherung und Ihrem gewählten Tarif ab. Möglicherweise ist die Zahl der Sitzungen pro Kalenderjahr beschränkt oder die Kostenerstattung erfolgt nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz.
Ich empfehle Ihnen, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung / Beihilfe /Heilfürsorge über die Kostenübernahme und möglicherweise anfallende Zuzahlungen zu informieren.
Folgende Fragen können Sie vorab klären:
1. Umfasst mein Versicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Psychologischen Psychotherapeuten/in?
2. Gibt es eine festgelegte (z.B. jährliche) Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja: Wie viele Sitzungen jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?
3. Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif? Anmerkung: Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP (sog. 2,3-facher Satz) ab.
4. Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
Wenn ja: Geschieht diese Beantragung formlos oder auf einem speziellen Formular?
5. Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht für den Antrag auf Psychotherapie notwendig?
6. Wird vor dem Therapiebeginn ein Bericht an den Gutachter gewünscht?
In einem ersten Gespräch können wir uns gegenseitig kennenlernen, und entscheiden, ob noch bis zu vier weitere „Probatorik-Stunden“ stattfinden sollen, welche von der Versicherung übernommen werden. Wenn wir hiernach beide den Eindruck haben dass es „passt“ und wir miteinander arbeiten wollen, kann die Psychotherapie im Anschluss beginnen.
Das Honorar stelle ich Ihnen, wie für Privatpatienten üblich, in Rechnung. Sie erhalten jeweils am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe/Heilfürsorge einreichen und sich erstatten lassen können.
Kontakt
Aktuelle Informationen (Juli 2024)
Aufgrund der hohen Nachfrage an Therapieplätzen ist ab Herbst eine Gruppentherapie in Planung. Bei Interesse schreiben Sie mich gerne an.
Für die Vereinbarung eines Erstgesprächs schreiben Sie mir am Besten an die unten genannte E-Mail-Adresse eine kurze E-Mail, in dem Sie mir folgendes mitteilen:
1) ihre Kontaktdaten,
2) den entsprechenden Kostenträger
3) wie weit Sie in der Absprache mit dem Kostenträger sind
Bitte nehmen Sie davon Abstand, in der E-Mail ausführlich über ihr Anliegen zu berichten. Diesem widmen wir uns zusammen im Erstgespräch.
Maren Peesel (M. Sc.)
Psychologische Psychotherapeutin
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Psychotherapeutische Praxis Peesel
An der Stadtmauer 16, 16321 Bernau
Tel.: +49 (0) 157 539 76 300
psychotherapeutische-praxis-peesel@posteo.de *
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In akuten Notfällen wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge mit den Nummern 0800 1110111 und 0800 1110222 oder an die regionalen psychiatrischen Einrichtungen.